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Versetzung keine geheime Kommandosache

Ohne Betriebsrat keine Versetzung

Flexibilität ist im Arbeitsleben mehr denn je gefragt. Versetzungen von Arbeitnehmern in andere Abteilungen oder neue Aufgaben sind an der Tagesordnung. Aber als geheime Kommandosache sollte der Arbeitgeber das nicht betreiben.

Bei Versetzungen von Arbeitnehmern in andere Abteilungen oder bei der Beauftragung mit neuen Aufgaben muss der Betriebsrat einbezogen werden. Sonst ist die Umbesetzung anfechtbar und regelmäßig unwirksam. Unabhängig davon, ob die Versetzung angemessen ist oder nicht.

Urteil:

Arbeitsgericht Freiburg vom 17.1.2019, Az.:15 Ca 112/18

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