Bei Streit Versetzung
Um einen Konflikt in der Betriebsküche zu lösen, versetzte der Arbeitgeber kurzerhand seine Köchin an eine andere Arbeitsstätte. Das ist zulässig, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern. Es ist Sache des Arbeitgebers zu entscheiden, wie er bei Konflikten zwischen Beschäftigten in seinem Betrieb reagiert. Der Arbeitgeber muss dazu nicht die Ursachen und Verantwortlichkeiten für den entstandenen Streit im Einzelnen aufklären. Und die alternative Arbeitsstätte ist „zumutbar" zu erreichen.
Urteil vom 30.7.2019, Az.: 5 Sa 233/18