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Zeitarbeit
  • FUCHS-Briefe
  • Landesarbeitsgericht hat über Informationspflichten entschieden

Arbeitgeber muss Betriebsrat über Leiharbeiter informieren

Holzstempel Aufschrift Betriebsrat
Betriebsrat. (c) Gina Sanders - Fotolia
Arbeitgeber, die Leiharbeitnehmer einsetzen, müssen den Betriebsrat über die Mitarbeiter informieren. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat jetzt darüber entschieden, welche Informationen Arbeitgeber dem Betriebsrat geben müssen.
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  • Berechnung von Überstunden und Urlaub geklärt

Bundesarbeitsgericht hat entschieden

Junge Frau sitzt auf einem Campervan und schaut in Richtung Mount Cook. Foto wurde im Mount Cook Nationalpark in Neuseeland aufgenommen.
Junge Frau sitzt auf einem Campervan und schaut in Richtung Mount Cook. Foto wurde im Mount Cook Nationalpark in Neuseeland aufgenommen. © Florian Blickle / stock.adobe.com
Für Überstunden sehen Tarifverträge oftmals Zuschläge vor - auch der Manteltarifvertrag für die Zeitarbeit. Streit gab es um die Frage, wie der Urlaubstage zu zählen sind. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat Klarheit geschaffen.
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  • Leiharbeiter: Grundsatz der Gleichbehandlung

EuGH hat über Urlaub entschieden

Urlaubseintragungen in einem Kalender
Urlaubseintragungen in einem Kalender. © nmann77 / stock.adobe.com
Auf Leiharbeiter wollen die Betriebe nicht verzichten. Deshalb verwundert es nicht, dass ihre Zahl nach den harten Corona-Monaten wieder ansteigt - bis Juni 2021 auf 834.000. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) achtet darauf, dass diese Beschäftigten gleichbehandelt werden. Aber gilt das auch für Urlaubsregelungen?
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  • Feine Formvorschriften für Unterschriften

Reicht eine eingescannte Unterschrift aus?

Unterschrift mit Füller geschrieben
Unterschrift mit Füller geschrieben. © AnthiaCumming / Getty Images / iStock
Bei vielen Betrieben muss es schnell gehen. Gerade wenn Beschäftigte nur für wenige Tage im Einsatz sind, wird schon mal eine eingescannte Unterschrift in den Arbeitsvertrag eingepflegt. Das ist durchaus problematisch, wie jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg entschied.
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  • Gesetzliche Feiertage und deren Berücksichtigung in der Zeitarbeit

Zeitarbeit: Gericht klärt Streitpunkt Feiertage

Bei gesetzlichen Feiertagen stellt sich immer wieder die Frage nach der korrekten Berechnung bei der Arbeitszeit und des Lohnanspruchs von Leiharbeitnehmern. Eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg schafft jetzt mehr Klarheit.
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  • Keine eingeschränkte Inbezugnahme möglich

Rosinen-Picken ist nicht zulässig

Die Tarifbindung der Betriebe in Deutschland schwächelt. Dabei kann es durchaus Vorteile haben, das Regelwerk anzuwenden, beispielsweise in der Zeitarbeit.
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