Arbeitgeber muss Betriebsrat über Leiharbeiter informieren
Arbeitgeber, die Leiharbeitnehmer einsetzen, müssen den Betriebsrat über die Mitarbeiter informieren. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat jetzt darüber entschieden, welche Informationen Arbeitgeber dem Betriebsrat geben müssen.