EuGH hat über Urlaub entschieden
Auf Leiharbeiter wollen die Betriebe nicht verzichten. Deshalb verwundert es nicht, dass ihre Zahl nach den harten Corona-Monaten wieder ansteigt - bis Juni 2021 auf 834.000. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) achtet darauf, dass diese Beschäftigten gleichbehandelt werden. Aber gilt das auch für Urlaubsregelungen?
Der Geldbetrag für nicht genommenen Urlaub darf für Leiharbeiter nicht niedriger ausfallen, als wenn sie direkt beim Unternehmen angestellt sind. Damit ist der EuGH in Luxemburg erneut die Instanz, die auf gleiche Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen für Zeitarbeitnehmer pocht.