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Verwalterbestellung nicht ordnungsgemäß

Über alle Bewerber ist abzustimmen

Bei der Wahl eines Verwalters für die Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaft (WEG) sind Regeln einzuhalten. Gibt es mehrere Bewerber, dann ist über jeden einzeln abzustimmen.

Über alle Bewerber abstimmen

Bei der Wahl eines Verwalters für die Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaft (WEG) sind Regeln einzuhalten. Gibt es mehrere Bewerber, dann ist über jeden einzeln abzustimmen.

Der Fall: Neben der bisherigen Verwalterin gab es drei weitere Bewerber um das Amt. In der Abstimmung erreichte der Bewerber, über den als erstes abzustimmen war, 463 von 1.000 Stimmen. Der Versammlungsleiter ließ über die anderen Bewerber dann nicht mehr abstimmen.

Alle Wahlgänge durchführen

Konsequenz: Der Beschluss über die Verwalterbestellung ist nicht ordnungsgemäß zustande gekommen. Der Versammlungsleiter hätte die Abstimmung nicht nach dem ersten Wahlgang abbrechen dürfen, entschied der Bundesgerichtshof.

Fazit

In der Eigentümerversammlung ist die Abstimmung über alle Kandidaten erforderlich, die sich um die Aufgabe des Verwalters beworben haben.

Urteil: BGH vom 18.1.2019, Az.: V ZR 324/17

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