Für Anleger, die russische ADR besitzen, gibt es doch noch Chancen, diese Papiere in Aktien wandeln zu lassen und somit einen Totalverlust zu vermeiden. FUCHSBRIEFE hören, dass nach einer Gesetzgebung aus Russland inzwischen auch die Umwandlung ohne aktive Beteiligung westlicher Geldinstitute möglich ist. Zudem hören wir von mit der Sache beschäftigten Anwälten, dass einige Geldinstitute (z. B. Commerzbank, comdirect, Raiffeisenbank und zahlreiche Sparkassen) die ADR-Wandlung zwischenzeitlich kurz umgesetzt haben, teilweise sogar aktiv ihren Kunden angeboten haben.
Eine Grundsatzentscheidung ist nötig
Anleger, die noch ADR-Bezugsrechte auf russische Aktien umwandeln wollen, haben Zeitdruck. Denn das russische Gesetz gilt zunächst nur bis zum 12. Oktober. Bis dahin müssen diverse Unterlagen angefordert und in Russland eingereicht werden. Es ist aber denkbar, dass auch nach dem Stichtag noch Umwandlungen möglich sein werden. Dem Vernehmen nach ist nicht ausgeschlossen, dass das russische Gesetz nochmal verlängert wird.
Betroffene Anleger müssen sich jetzt im Grundsatz entscheiden, ob sie die Wandlung anstreben. Oder ob sie das Thema ADR aussitzen und in der verbleibenden Zeit bis zum Zwangsverkauf der Papiere auf politische Besserung hoffen. Wer die Wandlung beauftragen will und bei seiner Bank nicht weiterkommt, muss den Weg über spezialisierte Anwälte gehen.
Der Ablauf der ADR-Wandlung
FUCHSBRIEFE haben den Ablauf einer ADR-Wandlung bei einer solchen Kanzlei in Potsdam im Detail durchgespielt. Die Schritte:
- Sie müssen die Kanzler beauftragen, für Sie tätig zu werden. Nach der Beauftragung bekommen Sie Unterlagen einer russischen Partner-Kanzlei.
- Für diese Unterlagen (Auftrag) müssen Sie vom Notar Ihres Vertrauens eine Beglaubigung und eine Beglaubigung Ihres Personalausweises beschaffen. Beide Unterlagen müssen dann zum Landgericht, das eine Apostille erstellt und an die Kanzlei schickt.
- Parallel dazu müssen Anleger ihre Bank um Informationen bitten. Sie benötigen die Auskunft, welche Stückzahl welcher ADR am 27.4. im Depot lagen. Sie benötigen eine Aufstellung der Verwahrkette und ein Schreiben, dass die Bank keinen Umtausch für Sie abwickeln kann.
- Außerdem müssen Sie der Kanzlei ein staatliches Dokument vorlegen, aus der Ihre Steuernummer hervorgeht.
Liegen alle Papiere bei der Kanzlei vor, schickt diese einen Kurier nach Russland. Dort werden alle Papiere beglaubigt übersetzt. Dann eröffnet die Kanzlei in Russland ein Typ-C-Konto/Depot z. B. bei der Gazprom-Bank. Von dort wird dann die Wandlung der ADR initiiert. Auf dem werden nach der Wandlung die Aktien verwahrt und auch Dividenden gebucht. Handelbar sind die Aktien vorläufig nicht. Aber ein Totalverlust wird vermieden.
Anleger können Frist noch einhalten
Damit dieser Prozess noch rechtzeitig abgeschlossen werden kann, müsste die Kanzlei alle notwendigen Unterlagen bis zum 20.9 vorliegen haben. Aber selbst wenn Anleger das nicht schaffen, ist es sinnvoll die Unterlagen bereits zu organisieren, damit im Falle einer Verlängerung der Umtauschfrist zügig gehandelt werden kann.