Anleger stehen im Regen
Staatsanleihen sind schon lange keine sichere Bank mehr. Nach der Umschuldung Griechenlands 2012 stehen nun etliche Privatanleger im Regen. Deutsche Gerichte haben Kläger ebenso abgewiesen wie griechische. Mit der Geltendmachung von vertraglichen Ansprüchen sind Kläger zuletzt Ende 2017 abgeblitzt. Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 19.12.2017 – XI ZR 796/16) ist der Meinung, dass der Staat Griechenland selbst Immunität genießt und ein Umschuldungsgesetz erlassen kann, wie es Athen getan hat. Der griechische Staatsgerichtshof ist wiederum der Meinung, dass die Umschuldung nicht gegen die griechische Verfassung verstößt.