Nun geraten auch die Zollfreilager ins Visier der Finanzaufsicht. Grund: Der Staat wittert Missbrauch, insbesondere beim An- und Verkauf von Kunstwerken. Die Schweiz ist drittgrößter Importeur von Kunstwerken weltweit. 2012 wurden Kunstwerke für rund 1,3 Milliarden Franken eingeführt.
Zollfreilager werden in neuerer Zeit zunehmend als anonyme Aufbewahrungsorte für Kunstwerke, Weine, Schmuck, Edelmetalle und sonstige Wertsachen gebraucht. Während der automatische Austausch von Bankinformationen bald Standard sein wird, wurden die Zollfreilager auf internationaler Ebene (FATF, OECD) bis jetzt von einer Regulierung verschont. Nach Schätzungen sollen in Schweizer Zollfreilagern Werte von über 100 Mrd. Franken gelagert sein.
Im April 2014 hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) einen Bericht über die Zollfreilager veröffentlicht. Darin verlangt sie wirksamere Kontrollen der Zollfreilager / offenen Zolllager. Die Risiken des Missbrauchs von Zollfreilagern und offenen Zolllagern für vielerlei Delikte von Steuerhinterziehung über Geldwäsche bis zu verbotenen Geschäften mit Rohdiamanten oder Kulturgütern sind gemäß dem EFK-Bericht erheblich. Nicht zuletzt würden die Lager ein Reputationsrisiko für den Standort Schweiz darstellen.
Die EFK empfiehlt den Erlass von Minimalstandards für Zollfreilager und Zollager. Auch wünscht sie, dass die Lager unter das Geldwäschereigesetz gestellt werden. Das Finanzdepartement wird bis Ende 2015 eine Strategie vorlegen, schreibt uns Daniel Lehmann, Steuerfachmann bei Bär&Karrer in der Schweiz.
Fazit: Die Schweiz hat sich für eine konsequente Transparenzstrategie gegenüber dem Ausland entschieden. Sie wird daher auch im Bereich der Zollfreilager nichts mehr anbrennen lassen. Das Reputationsrisiko ist zu hoch. Als „Verstecke“ werden sich die Zollfreilager in wenigen Jahren kaum noch eignen.