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Private Rentenversicherung

Finanzplanung: Rente oder Kapital?

Die private Altersvorsorge stellt Rentner in spe vor die Wahl: Monatliche Rente oder Kapitalauszahlung?
Man weiß es schon lange – und doch kommt es überraschend: Die private Rentenversicherung wird fällig. Eine schwierige Entscheidung steht an.

Ein Fall aus der Praxis

Unternehmer Fritz Schomann, 67, verheiratet, hat seine Altersversorgung auf mehreren Säulen aufgebaut. Dazu zählt eine vermietete Immobilie, die gesetzliche Versicherung und eine private Leibrentenversicherung, die er vor 28 Jahren abgeschlossen hat. Er weiß grundsätzlich, dass er 2017 entscheiden muss: Entweder er wählt eine monatliche Rentenzahlung von der Versicherungsgesellschaft. Oder er erhält einen großen Kapitalbetrag, den er dann eigenständig anlegen muss. Jetzt ist es soweit: Sein Vertrag endet am 1.3.2017. Wenn er sich nicht mehr bei seiner Versicherung meldet, erhält er lebenslang seine Rente. Will er das Kapital, muss er bis Ende Januar die Zahlung anfordern. Konkret beträgt die jährliche Rente 10.160 Euro, die alternative, steuerfreie Kapitalauszahlung 244.822 Euro. Die Eheleute Schomann wissen, dass es nahezu keine Zinsen auf Sparanlagen gibt. Daher tendieren sie zur Rente. Sie holen sich jedoch noch eine Zweitmeinung ein. Schomanns stehen vor einer „Wett-Entscheidung“ mit der Versicherungsgesellschaft. So erklärt es ihnen ein Honorarberater, den sie konsultieren. Wird der Unternehmer sehr alt, zahlt die Assekuranz drauf. Seine „Leibrente“ wird so lange gezahlt, bis Schomann verstirbt. Stirbt der Unternehmer aber früh, gibt es auch keine Rente mehr. Tritt der Tod z. B. in 10 Jahren ein, hat die Versicherung etwas über 100.000 Euro (statt 244.822 Euro, s.o.) gezahlt – und wirtschaftlich betrachtet ein gutes Geschäft gemacht. Die Assekuranz übernimmt also bei der Rentenzahlung das sog. „Langlebigkeitsrisiko“. Anders bei der Kapitalauszahlung: Hier trägt Schomann selbst das finanzielle Risiko, sehr lange zu leben. Und er trägt auch das Anlagerisiko.
  • Der Experte weist noch auf weitere Punkte hin, die das Unternehmerpaar berücksichtigen muss:

  • Die Entscheidung für oder gegen die Rente ist endgültig.

  • Der Unternehmer hat im Vertrag eine Rentengarantiezeit von 5 Jahren vereinbart. Wenn er z. B. in einem Jahr stirbt, erhält seine Frau noch 4 Jahre lang die Rente. Dann ist Schluss. Stirbt er in 6 Jahren, geht die Witwe leer aus.

  • Steigt die Inflation, kann er sich von seiner Rente immer weniger kaufen.

  • Die Rente ist sicher, da es sich um eine konstante Garantierente handelt. Er muss sich um nichts mehr kümmern. Bei der Kapitalanlage benötigt er Rat und ein gutes Konzept, damit er regelmäßig aus dem Kapital seine „Rente“ erhält.

  • Wählt er die Kapitalauszahlung, ist er flexibel: Er kann sich die Rente „entnehmen“, die er für seinen Lebensunterhalt benötigt: Nur eins muss er beachten: Er muss gut planen, denn zahlt er sich zu viel Rente aus, ist der Kapitalstock schnell verbraucht.

  • Und der Fiskus ist beteiligt: Bei der Versicherungsrente werden 17% der Rente in der Steuererklärung berücksichtigt. Gemeinsam mit den übrigen Einkünften (z. B. Mieten) wird dann dieser Teil mit dem individuellen Steuersatz (+Soli) versteuert. Bei der Kapitalanlage gilt die Abgeltungssteuer: Alle Erträge werden mit 25% (+Soli) belastet.

Eine Faustformel kann bereits zu einer eindeutigen Entscheidung des Unternehmerehepaares führen. Sie dividieren das Auszahlungskapital durch die Jahresrente. Im Schomann-Fall beträgt der Wert 24,1. Dieser Wert ist die Restlebenszeit, die der Unternehmer auf jeden Fall leben sollte, damit sich die Option „Rente“ lohnt. Anders formuliert: Mindestens 91 Jahre alt muss er werden, erst danach macht er mit der Versicherungsrente ein wirtschaftliches Plus. Wenn er mit 85 Jahren sterben würde, wäre unter sonst gleichen Bedingungen noch Geld für die Ehefrau oder die Erben vorhanden. Wichtig: Bei dieser Formel ist kein einziger Cent Ertrag bei der neuen Kapitalanlage berücksichtigt. Kalkuliert man eine Rendite von 1% p. a. nach Steuern und Kosten für die neue Anlage, reicht das Geld bis zum 97. Lebensjahr. Die Rentenoption wird noch unattraktiver. Komplizierter ist die Rechnung, wenn Schomann weitere Optionen zur Verfügung stehen. Das wären z. B. steigende oder fallende Renten, längere Rentengarantiezeiten, Witwenrenten oder Besonderheiten, die bei der Einkommensteuer zu berücksichtigen sind.

Fazit: Für den ersten Check reichen die o. g. Faustformel und ein gesunder Menschenverstand.

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