Mieter haben Auskunftsrecht
Will Ihr Mieter nähere Informationen zu Instandsetzungsarbeiten, dürfen Sie ihm deswegen nicht kündigen. Ein Urteil aus Berlin schafft jetzt Klarheit.
Sie dürfen einem Mieter nicht fristlos kündigen, der von Ihnen nähere Informationen über eine geplante Instandsetzung erhalten will. Dies entschied das Landgericht Berlin am 17.3.2016, (Az. 65 S 289/15) und bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts. Der Fall: Der Vermieter wollte die von Schwamm befallene Wohnung der Mieter sanieren. Die Mieter wollten von der Hausverwaltung nähere Informationen unter anderem zu Art und Dauer der Maßnahmen. Sieben Wochen später teilte der Vermieter mit, dass die Arbeiten in zehn Tagen beginnen und drei Wochen dauern würden. Eine knappe Woche vor Beginn der Arbeiten gab der Vermieter dann Auskünfte über die vorgesehene auswärtige Unterbringung während deren Dauer. Die Mieter wollten daraufhin vier Tage vor Beginn der Sanierung eine Mitteilung über den Ablauf der Baumaßnahmen. Außerdem sollte der Vermieter eine Vertragsstrafe vereinbaren, falls die Bauarbeiten sich verzögerten. Die Antwort des Vermieters war eine fristlose Kündigung. Diese erfolgte laut dem Landgericht Berlin zu Unrecht. Denn das Verhalten der Mieter sei nicht so, dass es für den Vermieter unzumutbar sei, den Mietvertrag weiterzuführen. Insbesondere verweigerten die Mieter sich nicht der Sanierung, sondern sie hätten ein Recht auf nähere und rechtzeitige Informationen. Den eingetretenen Zeitdruck habe der Vermieter selbst zu verantworten.
Fazit: Sie müssen vor eine geplanten Sanierung rechtzeitig und umfassend informieren. Sonst scheitert Ihr Vorhaben womöglich an (berechtigten) Einwänden betroffener Mieter.