Nur die Gemeinschaft darf klagen
Verwalter haftet gegenüber Verband
Die Umsetzung von Beschlüssen obliegt nach dem Wohneigentumsgesetz dem Verwalter. Er haftet dem Verband der Wohnungseigentümer gegenüber auf Erfüllung und gegebenenfalls Schadensersatz.Fazit: Es ist Aufgabe des Verbandes und nicht des einzelnen Wohnungseigentümers, Ansprüche auf die Durchführung von Beschlüssen gegenüber dem Verwalter durchzusetzen.