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Mietrecht

Schieflage durch Modernisierungsumlage

Das bestehende Mietrecht geht bei der Modernisierungsumlage von falschen Voraussetzungen aus.
Die Modernisierungsumlage bringt nicht viel. Die Überwälzbarkeit von (energetischen) Modernisierungskosten auf Mieter ist momentan noch mit 11% gesetzlich im BGB verankert. Sie soll aber gemäß Koalitionsvertrag auf 10% abgesenkt werden. Schon die bestehende Regelung geht von falschen Voraussetzungen über die tatsächlich erzielbare Rendite aus. Das stellt die Deutsche Immobilien-Akademie (DIA) der Uni Freiburg fest. Die Rendite kann insbesondere durch eine zeitliche Beschränkung auf die Amortisation der Sanierungskosten negativ werden – und so noch stärkere Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation des Vermieters als die Mietpreisbremse haben. Zwar heißt es von Beteiligten der zur Mietrechts-Novellierung einberufenen Expertenkommission um das Justizministerium, dass die Amortisationsregelung ein Fehler war und daher wegfallen würde (FB vom 21.5.) Aber auch an der generell fehlgehenden Einschätzung erzielbarer Renditen ändere dies nicht viel. Laut DIA ist die geplante Regelung zur Absenkung der Modernisierungsumlage ohnehin nicht geeignet, das Ziel – Überwindung des Vermieter-Mieter-Dilemmas – zu erreichen. Zudem werden Anreize zur energetischen Sanierung für Vermieter abgewürgt. Denn die Überwälzbarkeit der Kosten ist vom Sanierungserfolg entkoppelt. Gleichzeitig werde aber auch eine unangemessene Belastungen der Mieter nicht verhindert sowie der Missbrauch der Sanierung zur Entmietung nicht eingedämmt, stellt die DIA in ihrem Gutachten fest.

Fazit: Ob die Mietrechtsänderung mit Blick auf die politisch gewollten energetischen Sanierungen den Erfordernissen eines gesunden Marktes gerecht wird, zeigt sich bis zum Ende des Sommers.

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