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Finanzierung

Sichere Kreditvermittlung in Sicht

Warum Sie ihre Immobilienkredite bald nur über Vermittler abgewickelt haben wollen.
Hypotheken über Immobilienkreditvermittler aufzunehmen, wird künftig sicherer. Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Regulierung der Kreditvermittlung für Wohnimmobilien vorgelegt. Sie implementiert damit die entsprechende EU-Richtlinie (Mortgage Credit Directive) in das nationale Recht. Die volle Wirkung entfaltet die Gesetzgebung Anfang 2017. Vermittler müssen künftig ihre Sachkunde nachweisen. Dazu müssen sie eine Prüfung bei den AHKs ablegen. Diese prüfen Immobilienkreditvermittler auf Kenntnisse über Kreditprodukte, die Rechtsvorschriften für Verbraucherkreditverträge, die Bewertung von Sicherheiten sowie über die Verfahren des Immobilienerwerbs und der Prüfung der Kreditwürdigkeit. Die Dienstleister werden außerdem zu einer Berufs-Haftpflichtversicherung verpflichtet. Kunden haben dadurch einen besseren Schutz. Bis jetzt kann der Vermittler im Zweifelsfall den Verlust nicht ausgleichen. Künftig dürften mögliche Schäden bei einer Falschberatung und -vermittlung über die Versicherung abgedeckt sein. Die Mindestdeckungssummen sind noch offen. Auch eine offizielle Registrierung als Immobilienkreditvermittler ist Pflicht. Kunden können damit vor Vertragsabschluss prüfen, ob ihr Vermittler geprüft und solide ist. Das hilft Ihnen, sich besser in einem Pool von 15.000-20.000 Vermittlern zu orientieren. Mehr Transparenz gibt es künftig bei den Provisionen. Kreditvermittler müssen diese gegenüber dem Kunden offengelegen, so Martina Giesler, Regierungsdirektorin im BMWi. Vermittler, die angeben, eine „unabhängige Beratung“ zu betreiben, werden stärker reguliert. Der unabhängige Berater muss seiner Empfehlung eine ausreichende Zahl auf dem Markt verfügbarer Immobilienkreditverträge zu Grunde legen und darf keine Provisionen vom Kreditgeber annehmen. Vorschriften zu Gesprächsprotokollen sind in der EU-Richtlinie nicht vorgesehen. Sie werden voraussichtlich auch im deutschen Recht fehlen. Es liegt aber am Kunden, ein Protokoll zu verlangen. Im Zweifelsfall dient dieses als Beweismittel im Falle einer Falschberatung. Hinweis: Aufsichtsrechtlich wird es zwar nur eine Vermittler-Erlaubnis geben. Diese umfasst jedoch sowohl Vermittlung als auch Beratung.

Fazit: Die Dienstleistung der Immobilienkreditvermittlung war bisher ein unsicheres Terrain für Kunden. Bald wird sich das ändern.

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