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Drei PV-Betriebsmodelle für Eigentümergemeinschaften

Solarenergie für Wohnungseigentümer-Gemeinschaften

Nahaufnahme Solarpanel. © jsmith / Getty Images / iStock
Viele Eigenheimbesitzer haben längst eine Photovoltaikanlage (PV) auf dem Dach ihres Hauses. Die meisten Dächer von Mehrfamilienhäusern von Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaften (WEG) sind dagegen noch ungenutzt. Das Hindernis: Die Abrechnung der Einnahmen. Aber es gibt Möglichkeiten diese Hürde zu überwinden.

Die Installation einer PV auf dem Gemeinschaftsdach ist eine bauliche Veränderung, die eine WEG mit einfacher Mehrheit beschließen kann. Außerdem müssen die Eigentümer entscheiden, welches Betriebskonzept sie nutzen wollen. Die Sache ist etwas kompliziert, weil in Mehrfamilienhäusern eine Personenidentität (wie bei einem Einfamilienhaus) nicht existiert. 

Modell Einzelanlage

Wenn die WEG den Strom produziert und verkauft, wird sie rechtlich und steuerlich einem Stromversorgungsunternehmen gleichgestellt. Das ist ein Herausforderung, die viele abschreckt. Umgehen kann die WEG das aber, in dem es die sogenannte Einzelanlage nachkonstruiert. Beispiel: Drei Wohnungen erhalten auf dem Dach eine jeweils getrennte PV-Anlage zugeordnet, sie haben einen eigenen Wechselrichter und eigene Richtungszähler. Durch diese Konstruktion ist die Personenidentität wieder hergestellt. Der Solarstromempfänger zahlt eine niedrige Pacht an die WEG für die Dachnutzung. 

Modell Allgmeinestromversorgung

Wenn alle Wohneinheiten profitieren wollen, sollte die WEG als Empfänger des Allgemeinstroms ebenfalls als Anlagen-Betreiber auftreten. In dem Betriebsmodell Allgemeinstromversorgung produziert die WEG als Gemeinschaft den Solarstrom und verbraucht ihn im gemeinschaftlichen Eigentum wie Aufzügen, Treppenhausbeleuchtung, Fahrstuhl oder in Gemeinschaftsräumen wie der Tiefgarage. 

Modell Volleinspeisung

Das einfachste Konzept ist die Volleinspeisung. Dabei wird der gesamte von der PV-Anlage erzeugte Strom in ein bestehendes Netz verkauft. Es besteht nur ein Dachpachtvertrag. Die Nutzung der Anlage im Haus entfällt, dafür bringt der erzeugte Strom der WEG Geld. In diesem Fall ist die WEG als Unternehmen (steuerpflichtig) tätig. Damit das Modell wirtschaftlich ist, müssen sich Anschaffungs- und Instandhaltungskosten für die PV-Anlage im Laufe der Zeit durch die Einspeisevergütung amortisieren. Das ist aber angesichts der Energiepreise kein Problem.

Fazit: WEG können die Vorteile einer PV-Anlage nutzen, wenn die Eigentümerversammlung das mit einfacher Mehrheit beschließt und sich für ein geeignetes Betriebsmodell entscheidet.

Tipp: Der kostenlose Leitfaden der Energieagentur Freiburg erklärt sehr detailreich, wie WEG Solarenergie für sich nutzen können. Diesen finden Sie unter: www.energieagentur-regio-freiburg.eu/weg-der-zukunft

https://energieagentur-regio-freiburg.eu/wp-content/uploads/2022/01/PV-Betriebskonzepte-Mehrfamilienhaus-Leitfaden-Glossar-Energieagentur-Regio-Freiburg.pdf

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