Umbau zwingend
Die Bauaufsicht kann strikte Auflagen für den Brandschutz verhängen. Diese sind nicht verhandelbar und außerdem gerichtsfest. So darf die Bauaufsicht z. B. festlegen, dass Eigentümer zum Schutz der Bewohner einer Dachgeschoss-Wohnung, die nicht über einen ersten Rettungsweg verfügt, eine Rauchabzugseinrichtung im Treppenhaus und eine Bodendichtung an der Wohnungstür eingebaut werden muss. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Mainz entschieden (Urteil vom 15.7.2019, Az.: 3 L 602/19.MZ).