Widerrufsfrist läuft ab
Alte Immobilienkreditverträge können Sie nicht mehr lange widerrufen. Was Sie bis zum Fristablauf beachten müssen.
Sie können zwischen 2002 und 2010 geschlossene Immobilienkreditverträge nur noch bis zum 21. Juni dieses Jahres widerrufen. Dies sieht ein am 27. Januar verabschiedeter Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Bisher galt das Widerrufsrecht unbefristet. Widerrufen können Sie Verträge mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen. Ihr Vorteil: Sie kommen aus vergleichsweise teuren Hypothekenkrediten heraus, ohne hohe Vorfälligkeitsentschädigungen zahlen zu müssen. Sie können dann einen neuen (preiswerteren) Kredit abschließen. Den Widerruf müssen Sie allerdings gut vorbereiten. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag die von den Richtern gekippte Klausel enthält. Rat erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale Hamburg oder einem entsprechend erfahrenen Rechtsanwalt. Kümmern Sie sich zuvor auch um einen Anschlusskredit. Dazu holen Sie mehrere Angebote ein. Bei ausreichender Bonität werden Sie angesichts der Marktlage kaum Probleme bekommen.
Fazit: Auch bereits abbezahlte oder abgewickelte Verträge können Sie widerrufen. Hier ist Expertenrat unbedingt gefragt, um zu klären, ob dies für Sie noch gilt. Sie verschenken sonst möglicherweise viel Geld.