Handwerksbetrieb: Stolperfalle Widerrufsbelehrung
Das Landgericht (LG) Frankenthal, wie zuvor auch schon der Europäische Gerichtshof (EuGH), hat Firmen unmissverständlich darauf hingewiesen, dass sie bei außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Dienstleistungsverträgen unbedingt ihre Kunden über ihr Widerrufsrecht aufklären müssen. Passiert das nicht, kann es passieren, dass die Firma für ihre Arbeitsleistung nicht bezahlt wird. Wie jetzt die Entscheidung des LG zeigt, die in Betrieben für Aufsehen sorgt.