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EU bastelt an Verhaltenskodex für staatliche Verwaltungen

Rückerstattung von Quellensteuern soll erleichtert werden

Die Rückerstattung einbehaltener Quellensteuern an steuerbefreite, gemeinnützige Organisationen ist ein aufwändiger Hürdenlauf. Die meisten Institutionen und auch Vermögensverwalter lassen die Erstattung – immerhin 15% auf die Erträge – deshalb oftmals sausen. Ein Verhaltenskodex soll nun Abhilfe schaffen.

In der EU nimmt man das leidige Thema Quellensteuerrückerstattung in Angriff. Insbesondere steuerbefreite Organisationen wie Stiftungen mit Auslandsanlagen leiden unter der derzeitigen Praxis. Sofern sie Teile ihres Vermögens in Staatsanleihen der EU investieren, müssen sie insbesondere in südlichen EU-Ländern sehr lange bis vergeblich auf die Rückerstattung von Quellensteuern warten. Herausragendes Negativbeispiel ist Italien mit Bearbeitungszeiten von zehn bis 15 Jahren.

Eine ganze Reihe an Gründen verhindert die Rückerstattung. Betroffene finden entweder keinen behördlichen Ansprechpartner, Anträge werden nicht bearbeitet, die Gemeinnützigkeit wird angezweifelt, der Aufwand so hochgetrieben, dass er oftmals durch die zu erwartende Quellensteuerrückerstattungssumme nicht mehr gerechtfertigt erscheint.

Initiative der EU-Kommission

Dem BMF sind zwar diesbezügliche „Schwierigkeiten speziell gemeinnütziger Organisationen bislang nicht bekannt. Das Ministerium verweist auf Anfrage von FUCHS aber auf eine Initiative der EU-Kommission mit neun „best practices". Sie soll Wege aufzeigen, wie die bestehenden Verwaltungsverfahren der EU-Mitgliedstaaten zur Erstattung von Quellensteuer für die Bürger der EU und für die Finanzbranche so handhabbar wie möglich ausgestaltet werden können.

So beinhaltet eine "best practice" die Einrichtung von festen Ansprechpartnern in jedem Mitgliedstaat. Hierzu will die Europäische Kommission eine Liste bereitstellen. Damit der Kodex in der Praxis tatsächlich zu Verbesserungen der Verfahren führt, ist ein „follow-up"-Prozess vorgesehen, bei dem die Mitgliedstaaten über erreichte Fortschritte berichten.

Belastendes Verfahren für Kleinanleger

Die Analyse ist eindeutig: Besonders belastend seien die Verfahren für Privat- und Kleinanleger. Zurückbehaltene Steuern sind eine Einkommensquelle für die Mitgliedstaaten. Sie erhöhen die Einnahmen zur Finanzierung der öffentlichen Ausgaben, heißt es da. Belastende Verfahren für die Erstattung zurückbehaltener Steuern seien schon seit langem als Hindernis für einen gut funktionierenden Kapitalmarkt identifiziert worden.

Sie behindern grenzübergreifende Investitionen. Sie stören finanzielle Prozesse wie Clearing und Abrechnung. Sie erhöhen die Kosten des grenzüberschreitenden Handels. Und sie sind ein Hindernis für die Verwirklichung eines einheitlichen europäischen Wertpapiermarktes.

Pferdefuß: Es handelt sich bei dem noch in Arbeit befindlichen Verhaltenskodex um eine freiwillige Vereinbarung. Die darin aufgeführten Regelungen spiegeln nicht mal unbedingt die Haltung der Kommission wider. Und: Es kann eine Weile dauern, bis die Maßnahmen umgesetzt sind. In 2018 will sich das zuständige Gremium zweimal treffen.

Fazit: Ein Anfang ist gemacht. Eine Weile werden Sie, sofern betroffen, die Quellensteuern aber noch abschrieben müssen oder Sie fragen Ihre Hausbank, ob Sie Ihnen bei der Rückholung behilflich ist. Wenige Banken sind hier aktiv.

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