Bankengleichstellungsgesetz
Die Politik legt Hand an das Vertrauensverhältnis zwischen Banken und Kunden. Das gibt dem Fiskus weitere Zugriffsmöglichkeiten.
Der Fahrplan zur Abschaffung der letzten Reste des Bankgeheimnisses steht. Erster Schritt ist die zu erwartende Einigung der Länderfinanzminister mit dem Bund auf ihrer zweitägigen Tagung (bis Freitag) in Neuruppin. Der Gesetzentwurf wird laut BMF bei einer Zustimmung der Länder im Herbst vorliegen. Bis zum Sommer soll er dann vom Bundestag verabschiedet werden und 2018 parallel zum internationalen Datenaustausch in Kraft treten. Kernpunkt ist die Abschaffung des § 30a der Abgabenordnung. Er schützt das Vertrauensverhältnis der Kreditinstitute zu ihren Kunden. Bisher dürfen Betriebsprüfer nicht zufällig bei Banken entdeckte Daten Dritter („A überwies X Euro an B“) ans Finanzamt weitergeben. Künftig können auch Kontenbewegungen, -verbindungen, fremde Konten, Depots etc. offengelegt werden, ohne dass es dazu ein förmliches Steuerstrafverfahren geben muss. Mit der Abschaffung des § 30a werden Banken anderen Firmen gleichgestellt. Folge: Der Fiskus kann künftig direkt bei einer Bank anfragen, was es denn mit dem Geschäftskonto Ihres Geschäftspartners auf sich hat. Welche Geschäfte und Summen werden darüber beispielsweise abgewickelt… Die Kreditinstitute müssen aber bald noch mehr liefern. Sie sind auskunftspflichtig, ob sie Beteiligungen zu Domizilgesellschaften an ihre Kunden vermittelt haben. Steuerzahler sollen verpflichtet werden, „Geschäftsbeziehungen zu Domizilgesellschaften“ mitzuteilen. Wer’s nicht tut, bezahlt pro Fall bis zu 25.000 Euro fürs bloße – auch versehentliche – Verschweigen. Der Fiskus weiß dann, wer eine Briefkastenfirma besitzt und wer mit wem Geschäftsbeziehungen unterhält. Die Behörden können also jederzeit nachhaken.
Fazit: Der letzte Schritt zum gläsernen Steuerzahler wird nun gegangen. Großer politischer Widerstand ist nicht zu erwarten.