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Berliner Testament

Bessere Wege suchen

Bei der Nachlassregelung Marke Berlin sollte der Steuerberater ein Wörtchen mitreden.
Das bei Eheleuten beliebte „Berliner Testament“ ist unter steuerlichen Gesichtspunkten eine schlechte Lösung. Auch mit Blick auf die Liquidität des Überlebenden ist das Vorerbe nicht zu empfehlen. Dazu kommt die feste Bindung beider Partner aneinander. Im Konfliktfall verdammt das zur Untätigkeit. Steuerlich schlägt negativ zu Buche, dass nur der Vorerbe den Steuerfreibetrag nutzen kann. Stirbt er und geht das Erbe bestimmungsgemäß an die Kinder, werden erneut Steuern fällig. Deshalb empfehlen Steuerberater eine genaue Liquiditäts- und Vermögensprüfung. Kann der überlebende Partner seinen Lebensunterhalt auch ohne das Erbe oder zumindest teilweise davon bestreiten? Dann können durchaus die Kinder miterben. Ein oft übersehener Nachteil des Berliner Testaments ist der Pflichtteil. Auf diesen haben Kinder auch beim Einsetzen eines Vorerben Anspruch. Ist keine Liquidität dafür vorhanden, muss eventuell sogar Vermögen wie Immobilien aufgelöst werden. Das hat zuletzt das OLG Koblenz entschieden (Urteil vom 14.6.2010, Az.: 2 U 831/09). Wenn Sie kein gemeinsames Testament wollen, bekunden Sie auf jeden Fall schriftlich, was Sie wem vererben wollen. Haben Sie sonst keine andere Vereinbarung getroffen, gilt bei Ehen die Zugewinngemeinschaft. Der überlebende Ehepartner bekommt dann auch ohne Testament die Hälfte des Erbes, der Rest geht an die Kinder. Dieses Testament – es kann auch handschriftlich erfolgen – muss zum Todeszeitpunkt verfügbar sein. Es gilt die jeweils aktuellste verfügbare Fassung. Bekunden Sie auf jeden Fall auch als Alleinstehender unmissverständlich, was mit Ihrem Erbe zu geschehen hat. Nennen Sie den oder die Anspruchsberechtigten mit vollem Namen und ggf. Anschrift und Geburtsdatum. Tun Sie dies nicht, sucht Ihr Bundesland mit mehr oder weniger Nachdruck nach den gesetzlichen Erben. Findet es keinen, erbt der Staat.

Fazit: Bei Ihrem Testament sollten Sie nicht nur Ihren Notar, sondern auch Ihren Steuerberater fragen und sich die ggf. anfallenden Steuern vorrechnen lassen.

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