Auch Spenden an Stiftungen im Ausland können deutsche Unternehmen jetzt von der Steuer absetzen. Wie es funktioniert.
Unternehmen können mittlerweile auch Spenden an gemeinnützige Stiftungen im Ausland ohne Schwierigkeiten bei der Steuer absetzen. Das Netzwerk „Transnational Giving“ (TG) hat entsprechende Vereinbarungen mit den deutschen Steuerbehörden geschlossen. Sie ermöglichen die problemlose Anrechenbarkeit bei der deutschen Steuer. Das Verfahren funktioniert so: Deutsche Spender überweisen ihre Spende an die Maecenata Stiftung als Vertreterin von TG in Deutschland. Maecenata wird sich zunächst davon überzeugen, dass der ausländische Empfänger die Spende entgegen nehmen darf. Dann wird die Spende weitergeleitet. Der Spender erhält die Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) für das Finanzamt. Die Maecenata Stiftung überwacht die ordnungsgemäße Verwendung der Spende. Das Ganze funktioniert auch umgekehrt. Bei Spenden aus dem Ausland wird die inländische Empfängerorganisation überprüft und anschließend eine geeignete Partnerorganisation (ähnlich wie Maecenata) im Ausland gesucht. Dadurch wird der Spendentransfer im Heimatland des Spenders steuerlich erst abzugsfähig. Bei der Beschaffung aller notwendigen Unterlagen leistet die Maecenata Stiftung auch auf Ihren Wunsch Unterstützung. Das Verfahren gilt mit wenigen Ausnahmen für alle Staaten der Welt. Das Netzwerk erhebt für den Transfer eine Gebühr.
Fazit: Im Zuge eines zusammenwachsenden Europa und einer verstärkten Internationalisierung der Unternehmen kommt dem Thema eine wachsende Bedeutung zu.
Kontakt: Ständige Koordinatorin des TGE-Netzwerks ist die Fondation Roi Baudouin, Brüssel. www.maecenata.eu und www.transnationalgiving.eu.
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
Die EU Wird mit Zöllen auf die weiter steigenden chinesischen Exporte in die EU reagieren. Denn der Exporterfolg chinesischer Unternehmen beruht teilweise auch auf den sehr hohen Subventionen, die China seinen Unternehmen gibt. Die Handelskonflikte mit dem Reich der Mitte werden zunehmen.
Stiftungsvermögen 2024: Die Hamburger Sparkasse AG in der Ausschreibung
Die Hamburger Sparkasse – Haspa genannt – ist die mit Abstand größte Sparkasse Deutschlands und tritt entsprechend mit ordentlich Manpower auf. Selbstbewusst teilt sie auf ihrer Website mit, dass sie einer der größten Arbeitgeber und Ausbilder in Hamburg sei und gesellschaftliches Engagement fördere. Sowohl für Privat- wie für Firmenkunden sei man die Nummer eins in der Metropolregion. Auch was Stiftungen betrifft biete man ein großes Servicepaket. Das klingt gut aus Sicht der Stiftung Fliege.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung zum zweiten Mal ausgebremst. Erst musste es die Ampelkoalition in Haushaltsfragen auf den korrekten Weg zwingen. Nun hat das oberste Gericht der Regierung untersagt, einen kritischen Kommentar eines Journalisten gerichtlich zu verbieten. Dieses Novum ist aber nur ein Mosaik-Steinchen in einer ganzen Reihe von Versuchen, kritische Berichterstattung zu unterbinden, meint FUCHSBRIEFE-Chefredakteur Stefan Ziermann
Für Unternehmer und Anleger
FUCHS-Newsletter
Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie jede Woche spannende Impulse zu Themen, die für Sie als Unternehmer und Anleger wichtig werden. Bleiben Sie auf dem Laufenden und mit der FUCHS-Redaktion in Kontakt!