Kein Gutachten erforderlich
Wollen Sie Krankheiten steuerlich als außerordentliche Belastungen anerkennen lassen, reicht eine ärztliche Verordnung aus.
Für die Anerkennung als ao. Belastung reicht bei Krankheiten die Verordnung eines Arztes oder eines Heilpraktikers. Ein vor Beginn der Maßnahme erstelltes amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ist dagegen nicht erforderlich (BFH, Urteil vom 26.2.2014, Az. VI R 27/13). Wann ein solches trotzdem eingeholt werden muss, ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch – Ihr Arzt muss Sie entsprechend belehren.