Krankheitskosten absetzen
Belastungen durch Krankheitskosten können Sie geltend machen. Dafür müssen Sie eine Voraussetzung erfüllen.
Sie können außerordentliche Belastungen durch Krankheitskosten steuerlich geltend machen. Dabei gilt, dass Krankheitskosten insgesamt absetzbar sind, nicht nur die Aufwendungen für eine Krankheit. Summieren Sie also alle Kosten, z. B. für Medikamente, Hilfsmittel, teure Behandlungen wie Zahnersatz. Auch Kuren, orthopädische Hilfsmittel (Einlagen) und Zuzahlungen zu Rezepten können in der Einkommensteuererklärung als ao. Belastungen berücksichtigt werden. Voraussetzung: Sie überschreiten die zumutbare Eigenbelastung. Diese hat der BFH gerade erst wieder in zwei Urteilen bekräftigt (Urteile vom 2.9.2015, Az. VI R 32/13 und VI R 33/13). Allerdings ist die Zumutbarkeitsgrenze flexibel. Für eine Familie mit zwei Kindern und 40.000 Euro Einkommen liegt sie bei 1.200 Euro im Jahr.
Fazit: Das Sammeln von Belegen kann sich lohnen, denn die Zumutbarkeitsgrenze kann schnell überschritten sein.