Meldungen über eine automatische Bearbeitung von Steuererklärungen ab 2016 auf breiter Front sind falsch. Automatisch bedeutet: Ein Computer übernimmt die vollständige Prüfung bis zur Ausstellung und Zusendung des gültigen Bescheids. Weder gibt es dafür eine amtliche Planung noch die nötigen technischen Voraussetzungen. Das bestätigen uns verschiedene mit der Materie befasste Fachleute. Und das Bundesfinanzministerium (BMF) versichert FUCHS, dass es sich um einen laufenden Prozess der Verbesserung handelt. „Ein konkreter Zeitpunkt für die Umsetzung eventueller Ergebnisse steht noch nicht fest.“
An der Verfeinerung der Plausibilitätsprüfungen arbeiten Bund und Länder schon seit zehn Jahren. Dass es bereits 2016 zu Durchbrüchen bei ihrer Automatisierung kommen wird, hält die DATEV für ausgeschlossen. Und selbst dann: „Finanzbeamte und Steuerberater werden nicht arbeitslos“. Der Effizienzgewinn falle gar nicht so hoch aus, denn:
Bereits heute werden elektronisch eingereichte Lohnsteuererklärungen durchgewinkt. Es erfolgen nur stichweise Plausibilitätsproben. Grund: Laut Deutscher Steuergewerkschaft sind von 130.000 Stellen in den Finanzämtern über 10% nicht besetzt.
Übrigens: Das bereits bestehende Angebot zur Automatisierung wird kaum angenommen. So nutzten nach Angaben des Bundeszentralamtes für Steuern gerade einmal 14.000 Bundesbürger die seit März mögliche digital vorbereitete Steuererklärung. Verglichen mit der Gesamtzahl der Steuererklärungen ist das ein Wert im Promillebereich.
Fazit: Die vollautomatische Bearbeitung von Steuererklärungen bleibt vorerst eine Illusion. Zumal die Erfahrungen mit dem gescheiterten ELENA-System schrecken. Der 2012 geplante Elektronische Einkommensnachweis wurde nach acht Jahren Vorarbeit 2010 beerdigt.