Nießbrauch schadet nicht
Übertragung gegen Nießbrauch bleibt attraktiv.
Die Übertragung von GmbH-Anteilen von einem Vater auf den Sohn unter Einräumung eines Nießbrauchsvorbehalts ist steuerlich unerheblich. Dies gilt, wenn der Gewinn weiter allein dem schenkenden Vater gutgeschrieben wird. Erst bei einem späteren Verkauf entsteht die Steuerpflicht für den Veräußerer. Dabei können die Anschaffungskosten vom Erlös abgezogen werden. Dazu gehört auch die Zahlung zur Ablösung des Nießbrauchs durch den Sohn an den Vater. Die ursprünglichen Anschaffungskosten des schenkenden Vaters für den übertragenen Anteil können ebenfalls angesetzt werden. So entschied der BFH (Urteil vom 18.11.2014, Az. IX R 49/13) Diese Anschaffungskosten mindern den Veräußerungsgewinn. Dieser ist gemäß den Vorschriften des §17 des Einkommenssteuergesetz nach dem Halbeinkünfteverfahren nur zu 60% zu versteuern.
Fazit: Übertragung gegen Nießbrauch bleibt steuerlich eine attraktive Variante.