Prozesskosten sind selten absetzbar
Auch ein gewonnener Erbschaftsprozess kann teuer werden.
Auch ein gewonnener Erbschaftsprozess kann teuer werden. Denn in der Regel bleibt der Kläger, auch wenn er am Ende gewinnt, auf Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sitzen. Grund: Die Gerichte lassen eine steuerliche Anrechnung dieser Gerichtskosten nur in Fällen zu, in denen diese existenzgefährdend sind. In einem aktuellen Fall hat das Finanzgericht Düsseldorf die Kosten eines Erbschaftsstreits nicht als existenzgefährdend anerkannt (FG Düsseldorf, Urteil vom 11.2.2014, Az. 3724/12). Der Fall: Die Klägerin war testamentarisch als Alleinerbin ihrer Mutter eingesetzt worden. Dagegen hatte ihr Bruder geklagt. Die Alleinerbin gewann zwar den Rechtsstreit. Sie blieb aber im Jahr 2010 auf Rechtsanwaltskosten von rund 3.500 Euro und Gerichtskosten in Höhe von rund 4.000 Euro sitzen. Das Gericht urteilte: Die Klägerin habe investiert, um als Gegenwert die Erbschaft antreten zu können. Das beweise, dass ihre Existenz nicht gefährdet gewesen sei. Außerdem hätte sie ja nicht klagen müssen. Die Belastungen waren somit nicht zwangsläufig – auch das eine Voraussetzung für eine Kostenanrechnung.
Fazit: Die Entscheidung soll vom BFH geprüft werden. Unabhängig vom Ausgang müssen Sie bei Zivilprozessen davon ausgehen, dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben. Es sei denn, sie wären sonst pleite.