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Erbschaftsprozess
  • FUCHS-Briefe
  • Stiftung geerbt

Bei Stiftung als Gesellschafterin keine Steuervorteile

Figuren aus Holz und Geldsack
Stiftung. © [M] Andrii Yalanskyi / stock.adobe.com
Wer eine Stiftung erbt, kann nicht in jedem Fall Steuervorteile für sich in Anspruch nehmen. Dazu hat der Bundesfinanzhof gerade ein Urteil gesprochen.
  • FUCHS-Briefe
  • Streit beeinflusst Verjährungsfrist für Erbschaftsteuer nicht

Wann beginnt die Verjährungsfrist?

Eine Figur der Justitia mit verbundenen Augen und Waage in der Hand
Justitia. © R4223 / picture alliance
Die Erbschaftsteuer muss innerhalb von vier Jahren festgesetzt werden. Andernfalls verjährt der Anspruch. Das gilt auch, wenn die Erbschaft von anderen Angehörigen angefochten wird und das Urteil erst nach der Verjährungsfrist feststeht, entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH).
  • FUCHS-Briefe
  • Nacherbe steuerlich optimal regeln

Günstiger Steuersatz nur einmal anwendbar

Erbschaft und Testament
Erbschaft. © Gerhard Seybert / stock.adobe.com
Haben mehrere Erblasser denselben Vorerben eingesetzt, dann kann der Nacherbe nur einmal von einem vergünstigten Steuersatz und Steuerfreibetrag bei engem Verwandtschaftsverhältnis profitieren. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
  • FUCHS-Briefe
  • Rechtskosten bei Erbschaftsstreit absetzbar

BFH plädiert auf Nachlassregelungskosten

Abbildung der Justitia
Rechtskosten bei Erbschaftsstreit sind steuerlich absetzbar. Copyright: Pixabay
Wenn zwei sich streiten, freut sich doch nicht immer der Dritte. Im Fall eines Nachlasses wäre dieser das Finanzamt gewesen. Doch der Bundesfinanzhof machte dem gierigen Amt einen Strich durch die Rechnung.
  • FUCHS-Briefe
  • Der Tod im Vermögensmanagement

Komplexe Vorsorge für jung und alt

Der eigene Tod ist ein Thema, das gerne gemieden wird. Für Vermögende ist er ein hohes Risiko für das Vermögensmanagement. Das gilt für jedes Lebensalter, auch für junge Familien.
  • FUCHS-Briefe
  • In aller Kürze

Testierfähigkeit nicht beurteilbar

Notare können eine volle Testier-und Geschäftsfähigkeit nicht zweifelsfrei erkennen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 13.07.2017, Az. 10 U 76/16). In dem Fall hatte ein Notar ein Testament beurkundet und der Erblasserin volle Geschäfts- und Testierfähigkeit bescheinigt. Allerdings stand die betagte Dame seit 2004 unter Betreuung.
Das notariell beurkundete Testament ist laut OLG unwirksam und entfaltet keine Wirkung. Denn der Notar kann die Geschäftsfähigkeit nicht erkennen.
  • FUCHS-Briefe
  • Streit um Erbschaftsshöhe

Erbschaftssteuer: Prozesskosten mindern das Erbe

Müssen Sie einen Prozess führen, um Klarheit über die Höhe eines Erbes zu erhalten, können Sie die Prozesskosten als Nachlassverbindlichkeiten geltend machen.
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