Schenkung als Alternative
Die Schenkung einer Immobilie zu Lebzeiten hat gegenüber der Erbschaft mehrere Vorteile. was Sie beachten sollten.
Wenn Ihr Vermögen die geltenden Freibeträge übersteigt, können Sie nach Ablauf von zehn Jahren ein weiteres Mal steuerfrei eine Schenkung in gleicher Höhe vornehmen. Die Freibeträge für Schenkung und Erbschaft sind identisch. Zweiter Vorteil: Der Beschenkte kann die Immobilie regelmäßig früher steuerfrei veräußern. Grundsätzlich gilt hier die Spekulationsfrist von zehn Jahren. Erbt er, muss er vom Todesfallzeitpunkt zehn Jahre warten. Ansonsten läuft die Frist schon ab dem Zeitpunkt der Schenkung. Ihr Erbe kommt also schneller steuergünstig an den Erlös aus einem späteren Verkauf. Gerade weil die Einheitswerte im Zuge der Neuordnung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts angehoben werden dürften, sollten Sie diese Alternative erwägen. Sie können Ihre Immobilie trotz Schenkung auch weiter nutzen. Dafür muss ein entsprechender Nießbrauch im Grundbuch eingetragen werden. Die Steuerfreibeträge bleiben dem Beschenkten erhalten. Für Ehegatten liegt der Freibetrag aktuell bei 500.000 Euro. Kinder und Enkelkinder können 400.000 Euro steuerfrei erben. Leben die Eltern der Enkel noch, erhalten sie einen Freibetrag von 200.000 Euro.
Fazit: Das Vererben „mit warmer Hand“ hat seine steuerlichen Vorzüge.