Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1492
Schenkungsteuer

Überhöhte Mietzahlungen sind keine Schenkung

Überhöhte Mietzahlungen wertet der Bundesfinanzhof nicht als Schenkung. Das führt zu interessanten Möglichkeiten der Steuergestaltung.
Überhöhte Mietzahlungen sind keine verdeckte Gewinnausschüttung und stellen daher auch keine Schenkung dar. Diese Entscheidung des Finanzgerichts Münster wurde allerdings noch zur letztlichen Klärung dem BFH vorgelegt (FG Münster, Mitteilung vom 15.12.2015 zum Urteil vom 22.10.2015, Az. 3 K 986/13; BFH, Az. der Revision: II R 54/15). Der Fall: Eine GmbH, deren Alleingesellschafterin die Ehefrau des Geschäftsführers war, vermietete ein Grundstück und verschiedene Maschinen an die GmbH. Diese gehörten dem Geschäftsführer privat. Die Betriebsprüfung ergab einen überhöhten Mietpreis. Dies führte zum Ansatz verdeckter Gewinnausschüttungen und damit einer höheren Körperschaftsteuer der GmbH. Das reichte dem Finanzamt aber noch nicht. Die verdeckten Gewinnausschüttungen wertete der Fiskus zusätzlich auch noch als Schenkungen an den Geschäftsführer. Daraufhin forderte er Schenkungsteuer. Diese Sichtweise lehnte das Gericht jedoch ab. Schenkungsteuer gelte nur für freigebige Zuwendungen. Vermögensvorteile, die durch eine Erwerbshandlung am Markt erzielt werden, unterlägen dagegen der Einkommensteuer. Denn die Mietzahlungen stellten beim Kläger in voller Höhe Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dar. Da hierauf Einkommensteuer entfiele, dürfe für die Beträge nicht auch noch Schenkungsteuer erhoben werden.

Fazit: Bleibt es bei der Entscheidung, ergeben sich ggf. interessante Gestaltungsmöglichkeiten bei ähnlich gelagerten Fällen – bspw. durch die Steuerung der Einkommensteuer mit Hilfe steuerlich optimierter Mietzahlungen.

Meist gelesene Artikel
  • Strukturierte Verfahren, ausführliche Selbstauskunft

Hauck Aufhäuser Lampe: durch Transparenz zum Trusted Wealth Manager 2023

© Grafik: envato elements, Redaktion Fuchsbriefe
Für Häuser mit einem großen Kundenstamm, die dazu noch eine Fusion hinter sich haben, wäre es fast ein Wunder, wenn es keinerlei unzufriedene Kunden gäbe. Und doch kommt Hauck Aufhäuser, die vor etwas mehr als einem Jahr mit der Privatbank Bankhaus Lampe aus dem Oetker-Konzern fusionierten, dem recht nahe.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2023: Die ALPS Family Office AG in der Ausschreibung

ALPS Family Office offeriert gemeinnütziger Jugendstiftung breit gestreutes Portfolio

© Collage Verlage FUCHSBRIEFE, Grafik: envato elements
Die ALPS Family Office AG bezeichnet sich als unabhängigen Vermögensverwalter mit Weitsicht. Man liefere Maßarbeit, Klarheit, Unabhängigkeit, Zufriedenheit und Vertrauen. „Eine wissenschaftlich fundierte, nachvollziehbare und disziplinierte Vorgehensweise ohne „Bauchentscheidungen“ ist Basis unseres Handelns“, heißt es auf der Website. Das alles scheint perfekt zu den Bedürfnissen der Wilhelm Weidemann Jugendstiftung zu passen, die einen neuen Vermögensverwalter für ihr Stiftungskapital sucht.
  • Fundierte Vertrauensbasis 2023

Erneut grüne Ampel für die Braunschweiger Privatbank

Grafik: envato elements, Verlag Fuchsbriefe
Die Braunschweiger Privatbank hat das Vertrauensfundament gestärkt. Dazu hat sie eine Reihe an Fragen der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz negativ beantwortet. Warum das gut ist.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Moody's stuft Bewertung herauf

Tesla-Anleihen nicht mehr auf Ramsch-Niveau

Giga Factory von Tesla in Grünheide. © Patrick Pleul / dpa-Zentralbild / dpa / picture alliance
Der Automobilbauer Tesla ist in wenigen Jahren zu einem Global Player geworden. Die Anleihen wurden dennoch bis jetzt auf "Ramsch-Niveau" eingestuft. Wie Anleger von der Hochstufung profitieren, erfahren Sie im Artikel.
  • Fuchs plus
  • Hyzon Motors

Erste Untersuchungsberichte liegen vor

Hyzon Motors © Hyzon Motors
Bei den ersten Untersuchungsergebnissen zu den Bilanz-Ungereimtheiten von Hyzon wird klar, dass in der Vergangenheit nicht alles "glatt lief". Nun wird aufgearbeitet. Die Grundsatzfrage lautet: Verdient das Unternehmen nochmal das Vertrauen der Anleger?
  • Fuchs plus
  • Ballard Power

China kommt, aber später als gedacht

Ballard Power Systems © Picture Alliance
An Fantasie mangelt es nicht, Ballard als einen Top-Gewinner der weltweiten Anstrengungen in der Dekarbonisierung der Mobilität auszumachen. Allerdings zeigt sich, dass der Weg weiter ist und länger dauert als bisher angenommen. Die Frage ist: Wie sollten Anleger mit der Erkenntnis umgehen?
Zum Seitenanfang