Zeitschriften nicht absetzbar
Fachzeitschriften sind steuerlich nur absetzbar, wenn ihre berufliche Nutzung eindeutig belegt ist.
PC-Zeitschriften können Sie nur dann als berufliche Werbungsaufwendungen steuerlich geltend machen, wenn Sie konkret deren berufliche Nutzung belegen können. Ein allgemeiner Hinweis auf die erforderliche Weiterbildung in IT-Fragen reicht nicht. Dies meint das Finanzgericht Münster (Urteil vom 21.7.2014, Az. 5 K 2767/13 E).