Vorgetäuschter Eigenbedarf wird teuer
Für Vermieter, die Eigenbedarf nur vortäuschen, kann das ausgesprochen teuer werden. Der Schadensersatzanspruch des Mieters umfasst in diesen Fällen neben den tatsächlichen Umzugskosten und der doppelten Mietbelastung auch den Mietdifferenzschaden für die Dauer von sage und schreibe 3 ½ Jahren. Dies hat das Amtsgericht Coesfeld entschieden.
Nur vorgeschobener Eigenbedarf
Die Mieterin einer Wohnung erhielt die Kündigung wegen Eigenbedarfs. Die Eigentümer wollte die Wohnung selbst nutzen. Nachdem die Mieterin eine neue Unterkunft angemietet und ausgezogen war, stellte sich heraus, dass die Vermieter selbst nicht ihre Wohnung nutzten. Die Mieterin klagte auf Schadensersatz.
Der Vermieter konnte vor Gericht nicht plausibel darlegen, dass der Eigenbedarf nicht vorgeschoben war. Die Umzugskosten braucht die Vermieterin allerdings nicht zahlen, da diese nur durch einen Kostenvoranschlag der Umzugsfirma nachgewiesen wurden. Hätte es eine ordentliche Rechnung gegeben, wären auch diese Kosten noch fällig gewesen.