Wahlrecht bei Altersversorgung auf der Kippe
Wahlmöglichkeiten und Vertragsänderungen sieht der BFH nicht gerne. Bei der Lebensversicherungen kosten wesentliche Vertragsänderungen die Steuerfreiheit.
Bei Lebensversicherungen kosten wesentliche Vertragsänderungen die Steuerfreiheit. Auch ein von vornherein eingeräumtes Wahlrecht bei einer Pensionskasse hat steuerlich seine Tücken (FB vom 6.3.). In dem vom BFH entschiedenen Fall ging es um die Wahl zwischen einer Rente und einer Kapitalzahlung. Bei einer Wahlmöglichkeit einer Pensionszusage ab Vertragsbeginn sind Sie dem Urteil zufolge nur einmal steuerbegünstigt. Die betraf in diesem Fall die durch Gehaltsumwandlung aufgebrachten Beiträge. Entscheiden Sie sich für die Rente, gilt die normale Besteuerung. Bei Kapitalzahlung wird die Steuer sofort fällig. Sie wie bei Abfindungen auf fünf Jahre zu verteilen und entsprechend geringer zu versteuern (Fünftelregelung), geht dagegen nicht (Urteil vom 20. 9. 2016, Az. X R 23/15). Dieses BFH-Urteil könnte Folgeurteile in Gang setzen. Der BFH ließ nämlich durchblicken, dass aus seiner Sicht steuerbegünstigte Einzahlungen wie eine Gehaltsumwandlung und ein Wahlrecht sich grundsätzlich ausschließen. Noch gibt es dazu keine gesetzgeberischen Anstalten oder Urteile. Fazit: Wahlrechte sind bisher nicht vollständig steuerschädlich. Aber es droht zumindest bei künftigen Verträgen eine Festlegungspflicht.