Zufluss aus Spin-off ist steuerfrei
Ebay-Aktionäre müssen für die Zuteilung von PayPal-Aktien keine Einkommensteuern zahlen. Diese Entscheidung des Finanzgerichts Köln hat jetzt der BFH bestätigt.
Durch die Unternehmens-Ausgliederung (Spin-Off) des ebay-Bezahlsystems PayPal hatten die Aktionäre 2015 für jede ebay-Aktie eine PayPal-Aktie erhalten. Das Finanzamt behandelte die Gutschrift als steuerpflichtige Sachausschüttung und forderte hierfür Einkommensteuer. Die dagegen erhobene Klage hatte vor dem FG Köln Erfolg. Der Kläger hatte argumentiert, dass er durch die Ausgliederung von PayPal keinen Vermögenszuwachs erfahren habe. Der bisherige Unternehmenswert sei lediglich auf zwei Aktien aufgeteilt worden. Das Finanzgericht Köln bestätigte dies.
Abspaltung statt Sachdividende
Die Zuteilung von Aktien im Rahmen eines Spin-Offs sei im Jahr des Aktienbezugs kein steuerpflichtiger Vorgang. Es handele sich nicht um eine Sachdividende, sondern um eine Abspaltung, deren steuerliche Folgen erst im Jahr der Veräußerung der Aktien zu ziehen seien.
Das bestätigte auch der BFH. Teilt eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft inländischen Anteilseignern im Wege eines sog. "Spin-Off" Aktien ihrer US-amerikanischen Tochtergesellschaft zu, kann dies grundsätzlich zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG führen. Ausnahme: Es liegt eine Abspaltung i.S. des § 20 Abs. 4a Satz 7 des Einkommensteuergesetzes vor. Eine solche Abspaltung kann aufgrund der unionsrechtlichen Kapitalverkehrsfreiheit auch bei ausländischen Vorgängen vorliegen.
Urteil gilt auch für US-Unternehmen
Die Aktienzuteilung im Rahmen eines US-amerikanischen "Spin Off" kann zu einer solchen Abspaltung führen. Dazu müssen allerdings die wesentlichen Strukturmerkmale einer Abspaltung i.S. des deutschen Umwandlungsgesetzes erfüllt sein. Entscheidend bei einer solchen "Abspaltung" ist, dass die Übertragung der Vermögenswerte in einem einheitlichen "zeitlichen und sachlichen Zusammenhang" mit der und gegen die Übertragung von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft erfolgt. Und das war im Urteilsfall zugunsten der ebay-Aktionäre gegeben, so der BFH.
In einem weiteren Urteil entschied der BFH, dass auch für ein Spin-off von Hewlett-Packard im Jahr 2015 die Vorausetzungen einer „Abspaltung“ erfüllt waren. Die den HP-Aktionären im Rahmen der Umstrukturierung von HP zugeteilten Anteile an der Hewlett-Packard Enterprise Company führen nicht zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen.
Fazit: Ein Urteil mit universaler Geltung, über das sich Aktionäre rundweg freuen dürfen.
Urteile: BFH VIII R 15/20 und BFH VIII R 9/19
Hinweis: In einem weiteren Urteil entschied der BFH, dass auch für ein Spin-off von Hewlett-Packard im Jahr 2015 die Voraussetzungen einer „Abspaltung“ erfüllt waren. Die den HP-Aktionären im Rahmen der Umstrukturierung von HP zugeteilten Anteile an der Hewlett-Packard Enterprise Company führen nicht zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen.