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Betroffene sollten Selbstanzeige in Erwägung ziehen

Airbnb muss Daten herausgeben

Airbnb muss künftig Daten der Vermieter zu steuerlichen Zwecken herausgeben. Copyright: Pixabay
Vermietungen über die private Online-Plattform Airbnb sind beliebt. Kunden bekommen günstige Übernachtungsmöglichkeiten und Vermieter eine lukrative Möglichkeit für unkomplizierte Mieteinnahmen. Bisher lief das weitgehend ohne Besteuerung. Denn den Finanzämtern fehlten schlichtweg die Daten. Das wird sich nun ändern.

Wer über AirBnB vermietet, aber die Einnahmen nicht versteuert hat, sollte sich kurzfristig eine strafbefreiende Selbstanzeige überlegen. Denn die private Online-Vermietungsplattform Airbnb muss ab sofort die Daten von Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken herausgeben. Das hat die Hamburger Steuerfahndung in einem langwierigen internationalen Gerichtsverfahren erreicht. Die Zeiten, in denen Vermieter weitgehend unter dem Radar des Finanzamtes Mieteinnahmen generieren konnten, sind damit gezählt.

Im Prinzip ist nun das zu erwarten, was auch bei den bekannten  Steuer-CD's getan wurde. Es wird einen Datenbankabgleich seitens der Steuerfahndung geben. Bei einem "Treffer" müssen Sie mit der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens rechnen. 

Was Vermieter nun wissen sollten

Der Steuerfreibetrag für Einkünfte aus Mieteinnahmen liegt bei 520 Euro. Die Behörden sind der Legalitätspflicht verschrieben und müssen daher theoretisch ab dem ersten unversteuerten Euro ein Verfahren einleiten.

RA Dr. Tobias Schwartz von Flick Gocke Schaumburg rät Vermietern, die sich einer Verfehlung bewusst sind, zur Selbstanzeige. Doch Eile ist geboten: Spätestens mit dem Zeitpunkt des Abgleichs ist eine wirksame Selbstanzeige nicht mehr möglich.

Bei "Intensivtätern" Hausdurchsuchung möglich

Bei augenscheinlich geringen Vergehen wird es die Steuerfahndung wahrscheinlich zunächst einmal bei einem Anschreiben belassen. Bei unversteuerten Mieteinnahmen im fünfstelligen Bereich müssen Sie aber aber sehr wohl mit einem Durchsuchungsbeschluss rechnen.

Fazit: Wer Wohnungen über Airbnb vermietet, sollte nicht zu sorglos mit dem Thema umgehen. Hatten Sie entsprechende Einnahmen und diese nicht versteuert, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater zügig das weitere Vorgehen besprechen.

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