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  • FUCHS-Briefe
  • Gute-Laune-Nachrichten vom 08. Mai 2023

Es geht voran

Symbolbild Klimaschutz in der Industrie
Klimaschutz in der Industrie. © artjazz / stock.adobe.com
Viele Einzelmeldungen zeugen davon, dass das Wirtschaftsgeschehen insgesamt noch auf hohem Niveau und mit starker Intensität voranschreitet. Lesen Sie nach in den Gute-Laune-Nachrichten.
  • FUCHS-Kapital
  • Aktienkurs hüpft heftig auf und ab

Airbnb festigt seine Marktführer-Position

Airbnb Homes Villa
Airbnb Homes Villa © 2023 Airbnb, Inc. All rights reserved
Airbnb vermittelt so viele Ferienunterkünfte wie keine andere Plattform sonst. Das Geschäft des Vermittlers wächst sehr stark. FUCHS-Kapital meint, dass Anleger genau jetzt in die Aktie investieren sollten.
  • FUCHS-Kapital
  • Marktpotenzial der Buchungsplattform noch nicht erschöpft

Immer mehr Urlauber buchen ihre Ferienwohnung bei Airbnb

AirBnB Reiseziel
Das AirBnB Reiseziel Bali. © 2022 Airbnb, Inc. All rights reserved
Hotels haben eine große Konkurrenz bekommen: private Ferienwohnungs-Vermittlungen. Und der "Platzhirsch" unter diesen, ist Airbnb. Doch trotz seiner dominanten Marktstellung, hat das Unternehmen noch immer Potenzial - und damit auch die Aktie.
  • FUCHS-Briefe
  • Wohnung als Hotel genutzt

Unerlaubte Vermietung an Touristen

Bett und Koffer
Bett und Koffer. © dvoevnore / stock.adobe.com
Der Versuchung, mit einer Wohnung schnelles Geld zu verdienen, können manche Mieter nicht widerstehen. Aber was passiert, wenn sie ohne den Wohnungseigentümer zu fragen, an Touristen vermieten?
  • FUCHS-Briefe
  • Sharing Economy nur mit Zustimmung

Untervermietung an Touristen nur mit Erlaubnis

Symbolbild Haus
Untervermietung nur mit Zustimmung. Copyright: Pixabay
Sharing Economy ist in, gerade bei jungen Leuten. Aber was für den Suchenden im Internet ganz einfach ist, kann für Mieter, die an Touristen untervermieten, zu einem heftigen Problem werden.
  • FUCHS-Briefe
  • Betroffene sollten Selbstanzeige in Erwägung ziehen

Airbnb muss Daten herausgeben

Symbolbild Haus
Airbnb muss künftig Daten der Vermieter zu steuerlichen Zwecken herausgeben. Copyright: Pixabay
Vermietungen über die private Online-Plattform Airbnb sind beliebt. Kunden bekommen günstige Übernachtungsmöglichkeiten und Vermieter eine lukrative Möglichkeit für unkomplizierte Mieteinnahmen. Bisher lief das weitgehend ohne Besteuerung. Denn den Finanzämtern fehlten schlichtweg die Daten. Das wird sich nun ändern.
  • FUCHS-Briefe
  • Einschränkungen bei Kurzzeitvermietung sind möglich

EuGH: Nationalstaaten dürfen Airbnb-Vermietung einen Riegel vorschieben

Als in San Francisco mal wieder alle Hotelbetten ausgebucht waren, kamen zwei arbeitslose Kunsthochschulabsolventen in ihrer Studentenbude auf eine Idee: Man könnte doch – via Internet – Schlafplätze in der eigenen Wohnung vermieten. Das war der Start von Airbnb. Aktuell lassen sich über Airbnb rund fünf Millionen Unterkünfte in 191 Ländern buchen. Jetzt muss das erfolgreiche Geschäftsmodell für Europa allerdings eine krasse Einschränkung verkraften.
  • Fuchs plus
  • FUCHS-Briefe
  • AirBnB für Bootsbesitzer

Die Yacht zum Teilen

Das Vermieten der eigenen vier Wände in Zeiten der Abwesenheit ist heutzutage schon beinahe der Normalfall. Das Modell können Sie jetzt auch mit Ihrer Yacht umsetzen.
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