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Neues Geldwäschegesetz

Anonyme Geschäfte mit Bargeld

Seit 26. Juni gilt das neue Geldwäschegesetz. Bargeldgeschäfte sind damit nur noch bis 10.000 Euro anonym.
Seit heute gilt das neue Geldwäschegesetz, das den anonymen Kauf auf ein Maximum von 9.999 Euro deckelt. Das betrifft beispielsweise den Kauf von Edelmetallen (Münzen oder Barren), aber auch Diamanten und Kunst. Bisher galt eine Grenze von 15.000 Euro. Ab heute bestehen damit erweiterte Auskunfts- und Dokumentationspflichten. Käufer, die mehr als 10.000 Euro in bar bezahlen wollen, müssen eine Rechnung auf ihren Namen und ihre Anschrift ausstellen lassen. Beim aktuellen Goldpreis endet die Anonymität praktisch bei einem Goldbarren von 250 Gramm. Der Aufwand für die Händler steigt. Einige Händler prüfen darum, ob sie künftig keine Bargeschäfte über 10.000 Euro mehr ausführen, hören wir aus der Branche. Allerdings dürfte das im Edelmetallhandel nur geringe Auswirkungen haben, zumal sich Geschäfte relativ leicht splitten lassen. Im Kunst- und Diamantmarkt ist das schon schwieriger.

Fazit: Die Geldwäscherichtlinie setzt die Grenze für anonyme Bargeschäfte spürbar herab. Wer dennoch anonym bleiben will, muss Käufe kreativer gestalten.    

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