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Textabweichungen beim Zeugnis

Arbeitgeber sollte Zeugnisse besser selbst formulieren

Arbeitsgerichtsprozesse wegen einer Kündigung enden meistens mit einem Vergleich. Die Parteien treffen dabei auch Absprachen zum Zeugnis. Es fragt sich allerdings, ob der Arbeitgeber klug beraten ist, wenn er zustimmt, dass der Arbeitnehmer den Text selbst formuliert und ihm zur Unterschrift vorlegt.

Vorsicht beim Arbeitszeugnis! Wenn Sie einen gekündigten Arbeitnehmer das Zeugnis vorformulieren lassen, dürfen sie vom Text in der Regel nicht mehr abweichen.
Hintergrund: Arbeitsgerichtsprozesse wegen einer Kündigung enden meistens mit einem Vergleich. Die Parteien treffen dabei auch Absprachen zum Zeugnis. Wird dann festgelegt, dass der Betrieb eine „gute" Beurteilung zu schreiben hat, dann entscheidet letztlich immer noch der Arbeitgeber, was exakt im Zeugnis steht.

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