Betriebsrat forderte Mitbestimmung über die Arbeitszeit
Neun von zehn Deutschen können sich ein Leben ohne Smartphone nicht mehr vorstellen. Das hat der Digitalverband Bitkom ermittelt. Am Arbeitsplatz hat die private Nutzung des Mobilgeräts aber nichts zu suchen und darf sogar für Leerlaufzeiten verboten werden. Aber darf der Arbeitgeber ein Verbot ohne den Betriebsrat anordnen? Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hatte darüber zu entscheiden.