Der feine Unterschied zwischen Weiterbildung und Einweisung
Den diffizilen Unterschied zwischen einer Weiterbildung und einer Unterrichtung hat jetzt das Arbeitsgericht (ArbG) in Köln beschäftigt. Konkret stritten Geschäftsleitung und Betriebsrat um eine Inhousing-Schulung für Mitarbeiter, die neue Aufgaben übernehmen sollten. Die Interessenvertretung blockierte den Start der Maßnahme, da es noch keine abschließende Einigung gab. Für sie war es eine mitbestimmungspflichtige Weiterbildung, für den Arbeitgeber eine mitbestimmungsfreie Einweisung.