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Die Gegenfinanzierungssteuer

Abgeltungsteuer: Der Bundesrat ist am Zug

In Sachen Abgeltungsteuer hat der Bundesrat das Wort. Kippt sie, wird der nächste Koalitionsvertrag eine Steuerreform einleiten.

In Sachen Abschaffung der Abgeltungsteuer  ist der Stein ins Rollen gekommen. Der Finanzausschuss im Bundesrat hat gerade mit einer Mehrheit von 11 Ländern dem Vorschlag Brandenburgs zugestimmt, Kapitaleinkünfte wieder mit dem persönlichen Steuersatz zu belegen. Als nächstes wird sich das Plenum im Bundesrat mit dem Thema beschäftigen. Stimmt es ebenfalls mit Mehrheit für die Abschaffung der Abgeltungsteuer, muss die Bundesregierung Stellung beziehen.

Der Ersatz der Abgeltungsteuer durch die persönliche Einkommensteuer kann als Gegenfinanzierung im Rahmen einer Steuerreform ab 2018 dienen. Finanzminister Wolfgang Schäuble hat bereits nachgerechnet, dass der „Regime-Change“ Mehreinnahmen von etwa 2 Mrd. Euro pro Jahr bringen könnte. Zeitweise Zweifel im BMF, dass der Staat sich damit schlechter stellt als bisher, sind ausgeräumt.

Fazit: Die Abschaffung der Abgeltungsteuer ist politischer Konsens. Darum dürfte das Vorhaben in den neuen Koalitionsvertrag aufgenommen und dann sehr zügig umgesetzt werden.

Hinweis: Im aktuellen Buch Anlagechancen 2017 „Die große Verstaatlichung“ haben wir dargestellt, wie sich Anleger auf die Abschaffung der Steuer einstellen können. Bestellen Sie das Buch (380 S., 49,95 Euro unter Tel.: 030 28 88 17 20).

 

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