Betrieb: Ohne Datenschutz läuft nichts
Webseiten müssen Datenschutzerklärungen beinhalten. Ob es für Mängel kostenpflichtige Abmahnungen geben muss, ist juristisch umstritten.
Der Datenschutz beschäftigt immer häufiger die Gerichte. Im Fokus: Anbieter-Webseiten. Fehler sorgen schnell für Abmahnungen. Nicht immer sind diese aber auch kostenpflichtig. Das Problem: Die Richter haben bislang keine klare Linie bei ihren Urteilen gefunden. Klar ist: Die gesetzlich vorgeschriebene Datenschutzerklärung muss für den Nutzer leicht aufzufinden sein. Ist dies nicht der Fall, können Sie abgemahnt werden. Offen ist, ob kostenpflichtig. Das OLG Köln hat dazu eine andere Haltung als das LG Berlin. Laut Oberlandesgericht Köln dürfen Sie kostenpflichtig abgemahnt werden (Urteil vom 11.3.2016, Az.: 6 U 121/15). Das Landgericht Berlin sah kurz vor diesem Urteil keine spürbare Wettbewerbsbeeinträchtigung und damit auch keinen realistischen Grund für eine kostenpflichtige Abmahnung durch einen Wettbewerber als gegeben an (Urteil vom 4.2.2016, Az.: 52 O 394/15). Empfehlung: Weisen Sie dabei an prominenter Stelle Ihrer Website auf die Zweckbestimmung der Daten hin. Und ermöglichen Sie einen Link auf Ihre Datenschutzerklärung. Darin informieren Sie allgemeinverständlich (!) über Umfang, Zweck und Verwendung personenbezogener Daten.
Fazit: Prüfen Sie, ob Sie die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Handeln Sie, wenn dies nicht der Fall ist. Denn nicht alle Richter werden so milde sein wie die Berliner.