Betrieb: Urlaub darf nicht abgerundet werden
Arbeitgeber dürfen Urlaubsansprüche grundsätzlich nicht abrunden. Das gilt auch dann, wenn der Urlaubsanspruch nur den Bruchteil eines Tages beträgt und beispielsweise deutlich weniger als einen halben Tag ausmacht. So hat das Bundesarbeitsgericht entscheiden (Urteil vom 08.05.2018, Az.: 9 AZR 578/17). Selbst ein kleiner anteiliger Urlaubsanspruch steht Arbeitnehmern somit zu und kann genommen oder muss ausgezahlt werden.