Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
3629
Unfall mit Firmenwagen

Fahrlässig ausgeparkt – Gehalt gekürzt

Ein Urteil, das so manchen Firmenwagennutzer ins Schwitzen bringen wird. Parkt er fahrlässig aus, haftet er. Und das geht schnell.
Parkt Ihr Angestellter mit dem Firmen-Pkw grob fahrlässig aus, haftet er. Das zeigt ein aktueller Fall, der vors Arbeitsgericht ging. Die Mitarbeiterin eines Geldtransport-Unternehmens nutzte einen Renault Kangoo (Kastenwagen) als Dienstwagen. Dieser ist Vollkasko versichert mit einer Selbstbeteiligung von 300 Euro. Das ist passiert: Nach einem Kundenbesuch der Arbeitnehmerin war das Fahrzeug zugeparkt. Vorwärts konnte die Klägerin die Parklücke nicht verlassen. Sie versuchte es rückwärts und fuhr gegen einen Pfeiler. Schaden: 2.054,33 Euro. Die Haftpflichtversicherung zahlt zwar den Schaden, aber der Arbeitgeber blieb auf der Eigenbeteiligung in Höhe von 300 Euro sitzen. Die will er von der Fahrerin erstatten haben. Zu Recht, wie das Arbeitsgericht feststellt. (Urteil AZ. 11 Ca 1707/16) Rückwärtsfahren ist gefährlich, sagen die Richter. Dies gilt erst recht bei einem Kastenwagen, der das Sichtfeld noch weiter begrenzt. Zudem hat die Beschäftigte es unterlassen, den Fahrweg auf Hindernisse zu prüfen. Notfalls hätte sie aussteigen müssen, um das zu checken. Auch das Herauswinken aus der Parklücke durch einen Passanten wäre möglich gewesen. Da die Mitarbeiterin keine Vorkehrungen traf, war ihr Verhalten grob fahrlässig. Konsequenz: Sie muss die Selbstbeteiligung des Arbeitgebers in Höhe von 300 Euro übernehmen. Es war Okay, dass Gehalt drei Monate um 100 Euro zu kürzen. Ein grobes Missverhältnis zwischen Verdienst und Schaden bestand nicht.

Fazit: Liegt bei einem Unfall mit dem Firmenfahrzeug grobe Fahrlässigkeit vor, kann der Arbeitgeber die zu zahlende Selbstbeteiligung bei seiner Vollkaskoversicherung vom Gehalt des Mitarbeiters abziehen.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Kostenübernahme für die Schwerbehindertenvertretung

Kostenübernahme für Weiterbildung der SBV

© Jane / stock.adobe.com
Der Arbeitgeber hat die durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung (SBV) entstehenden Kosten zu tragen. Aber muss er deshalb auch die Kosten für eine Datenschutz-Schulung der SBV-Bürokraft übernehmen?
  • Fuchs plus
  • Serie: Best Practice in Unternehmen (5)

Eine klimaneutrale IT aufbauen

Nachhaltigkeit im Unternehmen. © troyanphoto / stock.adobe.com
Viele Unternehmen verbrauchen erhebliche Ressourcen mit ihrer IT-Architektur. Jetzt geht eine Behörde voran und wird eine klimaneutrale IT aufbauen. Der Plan dafür hat jetzt sogar eine Auszeichnung gewonnen. FUCHSBRIEFE haben sich den Weg zu einer klimaneutralen IT als ein Beispiel für Best Practice im Unternehmen angesehen.
  • Fuchs plus
  • Deutschland unterzeichnet UN-Hochseeabkommen

Weltmeere rücken beim Klimaschutz in den Fokus

© Longjourneys / Stock.adobe.com
Um Klima und Umwelt wirksam zu schützen, ist das Meer von entscheidender Bedeutung. Die Politik intensiviert ihr Engagement in diesem Bereich. Auch Unternehmen können dabei aktiv werden.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Bezahlung von Betriebsräten bei hypothetischen Karrieren

Urteil zur Schichtzulage für Betriebsratsarbeit

Über die richtige und rechtlich einwandfreie Vergütung von Betriebsräten wird seit dem BGH-Urteil zu hypothetischen Karrieren besonders viel gestritten. Jetzt musste das Landesarbeitsgericht Hessen klären, ob früher gezahlte Schicht-Zuschläge und Pauschalen mit einzurechnen sind.
  • Fuchs plus
  • EU-Nachhaltigkeitskennzahlen auch für kleine Unternehmen wichtig

Nachhaltigkeitsberichte: Fokus auf wichtigste Kennzahlen

Symbolbild Nachhaltigkeit. Zur Pyramide getürmte Würfel mit Symbolen zu Recycling, Erneuerbaren Energien & Co. © Pcess609 / Stock.adobe.com
Die EU verlangt von Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte, für die Kennzahlen erhoben werden müssen. Davon sind in erster Linie größere Unternehmen betroffen, indirekt aber auch kleine Betriebe, wenn ihre "großen Partner" diese Zahlen sehen wollen. FUCHSBRIEFE nennen die wichtigsten Kennzahlen und sagen, wie Unternehmen diese ermitteln.
  • Fuchs plus
  • Auf die Verwendung der Güter kommt es an

Streit um Vorsteuerabzugsrecht der Einfuhrumsatzsteuer

LKW fährt auf einer Autobahn bei Dämmerung. © Tomasz Warszewski / stock.adobe.com
Ein Logistikdienstleister liefert regelmäßig Waren für Kunden nach Deutschland. Auf diese Dienstleistung entfällt die Einfuhrumsatzsteuer, die das Unternehmen als Vorsteuerbetrag abziehen wollte. Doch das Finanzamt widersprach. Der Bundesfinanzhof hat in dem Streit nun ein höchstrichterliches Urteil gefällt.
Zum Seitenanfang