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Alternative für Patentschutz und Streitregelung in Europa

Das neue Einheitspatent tritt in Kraft

Gesetz © Fineas / Stock.adobe.com
Das europäische Patentrecht wird neu geordnet. Unternehmen, die regelmäßig europäische Patente anmelden oder europäische Patentanmeldungen im Patent-Portfolio halten, sollten sorgfältig eruieren, ob für sie das neue Europäische Einheitspatent sinnvoll ist.

Am 1. Juni sind das neue Einheitspatent und das neue Einheitliche Patentgericht in Kraft getreten. Was das für Unternehmen bedeutet, haben wir Ihnen im April ausführlich dargelegt (FB vom 03.04.2023). Für rechtliche Auseinandersetzungen (z.B. Nichtigkeits- oder Patentverletzungsklagen) kann nun das neue einheitliche Patentgericht (EPG) angerufen werden. Bislang mussten Kläger/Beklagte bei Streitfragen in jedem einzelnen Land, für das ein Patent gilt, ihr Recht gerichtlich durchsetzen. Das ist eine kosteneffiziente Option für Patentschutz und Streitregelung in Europa. 



Mitgliedsstaaten der Europäischen Patentorganisation
https://www.epo.org/about-us/foundation/member-states_de.html
Fazit Ein Einheitspatent können Sie für jedes europäische Patent beantragen, das ab Inkrafttreten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) erteilt wurde. Unabhängig davon ist es weiter möglich, nationale Patentanmeldungen bei den nationalen Patentämtern, in Deutschland (etwa beim Deutschen Patent- und Markenamt) einzureichen.
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