Das neue Einheitspatent tritt in Kraft
Am 1. Juni sind das neue Einheitspatent und das neue Einheitliche Patentgericht in Kraft getreten. Was das für Unternehmen bedeutet, haben wir Ihnen im April ausführlich dargelegt (FB vom 03.04.2023). Für rechtliche Auseinandersetzungen (z.B. Nichtigkeits- oder Patentverletzungsklagen) kann nun das neue einheitliche Patentgericht (EPG) angerufen werden. Bislang mussten Kläger/Beklagte bei Streitfragen in jedem einzelnen Land, für das ein Patent gilt, ihr Recht gerichtlich durchsetzen. Das ist eine kosteneffiziente Option für Patentschutz und Streitregelung in Europa.
https://www.epo.org/applying/european/unitary/unitary-patent_de.html
https://www.unified-patent-court.org/de
https://www.epo.org/about-us/foundation/member-states_de.html