Finanzielle Förderung für E-Lastenräder
Das Bundesumweltministerium unterstützt Unternehmen bei der Anschaffung eines E-Lastenrades. FUCHSBRIEFE hatten Ihnen die Vorteile der Transport-Vehikel mit Pedalen in der Ausgabe vom 04.02.2021 näher erläutert. Förderfähig sind nach der sogenannten E-Lastenrad-Richtlinie 25% der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad ab einer Nutzlast von mindestens 120 kg. Die Förderanträge können ab dem 1. März 2021 elektronisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingereicht werden. Bewerber müssen den gewerblichen Einsatz des Lastenrades darlegen können.
Fazit: Eine gute Möglichkeit für alle, die häufiger Strecken zurücklegen müssen, auf denen es sich kaum lohnt, das Auto einzuschalten.
Hinweis: Zusätzlich bieten zahlreiche Bundesländer Förderungen für E-Lastenräder an.