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Serie: Künstliche Intelligenz im Unternehmen (5)

Kommissar KI

Der Staat spannt Unternehmen immer häufiger für seine Zwecke ein. Seit einige Zeit sind Banken und Händler, die Schmuck oder andere wertvolle Gegenstände verkaufen, als "Vorfeldermittler" verpflichtet. Sie sollen checken, ob ein Kunde möglicherweise Geldwäsche betreibt. Das ist gewöhnlich sehr ineffizient. Doch jetzt greift "Kommissar KI" ein…

Künstliche Intelligenz soll Geldwäscheverdachtsmeldungen effizienter und besser machen. Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet Banken und Händler zu Verdachtsmeldungen. Werden Gelder aus illegaler Herkunft genutzt und in den legalen Kreislauf eingeschleust? Werden Gelder zur Terrorismusfinanzierung oder zur Finanzierung sonstiger illegaler Aktivitäten wie z.B. Korruption verwendet? Das Wissen hierrüber ist nicht nur für Banken, sondern auch für Immobilien-Makler und Händler besonders hochwertiger Güter (Kraftfahrzeuge, Uhren oder Schmuck) relevant. Händler solcher Güter sind nach GwG ebenfalls zur Geldwäscheprüfung verpflichtet. Dabei sind grundsätzlich zwei Dinge zu prüfen:

  • Die Identitäten der Kunden (natürliche und juristische Personen) sind nach dem Know-Your-Customer-Prinzip (kenne deine Kunedn) festzustellen; die Authentizität bzw. Glaubwürdigkeit dieser Identitäten ist zu prüfen.
  • Jede einzelne Transaktion ist risikobasiert darauf hin zu untersuchen, ob sie einem illegalen Zweck dienen oder aus illegalen Quellen kommen könnte.

Strenge Anforderungen an Banken und Händler

Bestimmte Kunden und Transaktionen oberhalb bestimmter Schwellenwerte müssen besonders beachtet werden:

  • Politisch oder öffentlich exponierten Personen ist dabei als Kunden und wirtschaftlich Berechtigten besondere Aufmerksamkeit zu schenken; selbst deren unmittelbaren Familienmitgliedern bzw. Verwandten. 
  • Transaktionen bspw. über der Grenze von 1.000, - EUR muss ebenfalls das Augenmerk gelten. Das gilt aber z.B. auch, wenn Transaktionen besonders häufig an dieselbe Kontoverbindung gehen und diese – offenbar bewusst – immer knapp unter der Grenze von 1.000, - EUR bleiben.

Prüfungen sind bisher ineffizient

Das Problem für Händler Finanzinstitute: Prüfungen sind aufwändig und keine „exakte Wissenschaft“. Neben klaren Prinzipien wie der Feststellung der legalen Identität eines Kunden laufen andere Prüfungen risikobasiert. Verdachtsmeldungen an die Behörden erfolgen auf Grundlage von Indizien, die sich summieren, nicht auf Basis von eindeutigen Beweisen. Es wird lieber zu viel als zu wenig gemeldet. Zu viele Meldungen überlasten aber die Behörden. Nur ein kleiner Teil der Meldungen überführt tatsächlich echte Kriminelle. Blind gehende Meldungen hingegen halten die Behörden von der Verfolgung echter Krimineller eher ab als dass sie helfen.

Hier greift Künstliche Intelligenz ein. Eine KI lernt, welche Indizien statistisch gesehen besonders häufig zur Aufdeckung von Straftaten führen und welche nicht. Die Erfolg versprechenden Indizien werden dann bei zukünftigen Prüfungen beibehalten, irrelevante aussortiert. Beispiele für Anbieter solcher Software sind HAWK:AI in Zusammenarbeit mit PwC und für blockchain-basierte Transaktionen Immutable Insight, beide mit Sitz in München.

Fazit: Unternehmen können ihre Finanztransaktionen und Kundendaten über eine intelligente Geldwäschepräventionssoftware automatisiert prüfen. Sie sparen sich damit den Aufbau einer eigenen aufwändigen Bürokratie hierzu. Ist die Software auch noch von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anerkannt, an die die Verdachtsmeldungen gehen, ist das gleich doppelt entlastend.

Hinweis: Die BaFin veranstaltet am 09.12.2020 eine digitale Fachtagung bei der sich auch über entsprechende innovative Verfahren aufklärt. Die Anmeldung ist über

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