Konkreter Nachteil bei Homeoffice
Das Bundessozialgericht fällt ein Urteil gegen die Arbeit im Home-Office. Bauen Eltern im Home-Office auf dem Weg zur Kita einen Unfall, genießen sie keinen gesetzlichen Versicherungsschutz. Das Urteil könnte die Betriebe künftig davon abhalten, noch stärker auf Home-Office-Arbeitsplätze zu setzen.
Keinen Arbeitsweg angetreten
De Entscheidung zeigt auf einen handfesten Nachteil auf. Der Wege-Schutz besteht nur, wenn Arbeitnehmer ihren Nachwuchs auf ihrem versicherten Arbeitsweg zur Kita begleiten. Diese Regelung gilt nicht für Homeoffice-Beschäftigte.
Nach dem Gesetz, so die Argumentation des BSG, müsse der Arbeitnehmer auf dem versicherten Weg zur Arbeit sein. Im vorliegenden Fall habe bei der Frau dieser Weg erst gar nicht begonnen, weil die berufliche Tätigkeit Zuhause ausgeführt wurde.
Fazit: Der Weg zum Kindergarten ist bei Homeoffice Beschäftigten nicht unfallversichert.
Urteil: BSG vom 30.1.2020, Az.: B 2 U 19/18 R