Mutterschutz in zwei Etappen
Die Neufassung des Mutterschaftsschutzgesetzes zeigt sich in zwei Stufen. Wir informieren Sie über die wichtigen Neuauflagen.
Richten Sie sich mit dem neuen Mutterschaftsschutzgesetz auf Auflagen ein. Es tritt zudem in zwei Stufen in Kraft. Das dürfte zusätzlich für Verunsicherung und Arbeitsaufwand sorgen.
Bereits mit der in Kürze zu erwartenden Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt greifen:
- ein Kündigungsschutz für Frauen nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche
- eine Verlängerung der Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung (bei entsprechendem Antrag) von acht auf zwölf Wochen
- eine Neufassung der Regelungen zum Gesundheitsschutz u. a. zur Gefahrstoffkennzeichnung
Fazit: Die erste Neufassung des Mutterschaftsschutzgesetzes seit 1952 bringt mehr Aufwand ohne in jedem Fall erkennbaren Nutzen.