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Ärgernis Lohngleichheitsgesetz

Personal: Viel Lärm um einen kleinen Unterschied

Das neue Lohngleichheitsgesetz bringt wenig - auch weniger Arbeit als gedacht.
Das neue Lohngleichheitsgesetz bewirkt wenig. Es soll in allen Betrieben ab 200 Beschäftigten gelten. Unternehmen mit Tarifbindung oder an Tarifverträgen orientierten Arbeitsverträgen müssen lediglich die tarifliche Einstufung von vergleichbaren Beschäftigten (Männern) anonymisiert offenlegen. Betriebe ohne Tarifbindung müssen vergleichbare Sechsergruppen bilden. Anzugeben ist der Durchschnitt der Einkommen inklusive Boni und Dienstwagen. Neu ist eine Verpflichtung für die etwa 4.000 Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten. Sie müssen alle 3 bis 5 Jahre über den Stand der Gleichstellung berichten. Das ist ein zusätzlicher Absatz im ohnehin geforderten qualifizierten Personal- und Sozialbericht… Verbandsklagen sind vom Tisch. Nur die Betroffenen selbst dürfen juristisch gegen eine vermutete Ungleichbehandlung vorgehen. Wie viele der betroffenen 14 Mio. Frauen wohl tatsächlich Klage einreichen? Ein Bürokratiemonster ist das Gesetz nicht. Zudem gab es schon bisher die Möglichkeit zur Überprüfung der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Skandalös ist die Begründung des Gesetzes. „Die Lohnlücke von 21% ist ungerecht. Deshalb brauchen wir dieses Gesetz. Denn bisher gab es kein Gesetz, das das Thema ‚gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit‘ voranbringt“, so sagte Frauenministerin Manuela Schwesig (SPD). Das ist – Neudeutsch – „postfaktisch“. Denn nach Ausklammerung von Teilzeitarbeit etc. besteht nur eine Lücke von 7%.

Fazit: Widerstand gegen das im Grunde überflüssige Gesetz ist dennoch nötig. Denn das Frauenministerium hat gesetzwidrig die Bürokratiekosten nicht beziffert; sie hat auch nicht die ebenfalls gesetzlich vorgeschriebene Entlastung an anderer Stelle geliefert.

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