Arbeitgeber dürfen Auslandsreisen anordnen
Ob Auslandsdienstreisen per Direktionsrecht vom Arbeitgeber anzuordnen sind, war bislang von den Arbeitsgerichten nicht endgültig geklärt. Jetzt hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden: Dienstreisen ins Ausland sind zumutbar.
Sie dürfen ihre Angestellten auch dann auf Dienstreise ins Ausland schicken, wenn das nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag steht. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) BadenWürttemberg (Az.: 4 Sa 3/17) hervor. Die Richter weisen auf die anderen Bedingungen hin, die das Arbeitsleben verändern. Seit einiger Zeit sei bei vielen Berufsbildern mehr Flexibilität angesagt. Die zunehmende Internationalisierung vieler Unternehmen schlage sich auch in erhöhter Reisetätigkeit nieder.